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18.15–19.00 Uhr |
Kurzvortrag |
ETH Zürich, Raum E 1.2 Lageplan und Anfahrt |
Die virtuelle Tatort- oder Unfallortbegehung ist in der Rechtsmedizin Realität. Mit Hilfe von 3D-Verfahren wird ein virtuelles Modell des Tat- oder Unfallortes erstellt. Dies ermöglicht Rückschlüsse auf den Tat- oder Unfallhergang.
Die Klärung des Tathergangs bei einem Verbrechen findet heute auch in der virtuellen Realität statt. Dazu erstellen Fachleute ein dreidimensionales digitales Modell der Szenerie mit allen relevanten Objekten, wie Tatwaffen oder Fahrzeugen. Ebenso wird die verstorbene Person, die Opfer eines gewaltsamen Todes geworden ist, mitsamt ihren Verletzungen umfassend mit post-mortaler Computertomographie und 3D-Oberflächenvermessung digitalisiert. 3D-Rekonstrukteure, Forensiker, Sachverständige und Ermittler können so mögliche Ereignisabläufe rekonstruieren und auf ihre Plausibilität überprüfen. Mit Hilfe dieser Rekonstruktionen können Fragen der Strafverfolgung, Verteidigung oder auch Geschädigtenvertretung geklärt werden. Der digital rekonstruierte Tat-/Unfallort kann nicht nur am Computerbildschirm angeschaut werden, sondern z.B. auch mit Hilfe von Virtual Reality-Brillen besucht, begangen, durchfahren oder durchflogen werden und so idealerweise zur Wahrheitsfindung beitragen.